AGB´s
1 § 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von kuehnwedding erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2 § 2 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
3 § 3 Zahlung
Anzahlung ist gemäß Auftragsbestätigung zu tätigen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
- bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Betrages.
- 10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Betrages.
- 5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Betrages.
- Am Drehtag: 100% des Betrages.

Nach Fertigstellung der Arbeit wird die Ware bei Abholung Bar bezahlt oder per Vorkasse, anschließend wird das Produkt online gestellt.
4 § 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5 § 5 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
6 § 6 Dienstleistungauftrag
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes oder von Fotos, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen oder fotografieren das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches oder fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt oder fotografiert werden könnten.
1 § 7 Nutzung des Materiales
kuehnwedding behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.
1 § 8 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass kuehnwedding die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgueterrechte) durch kuehnwedding.
Soweit kuehnwedding entsprechende Rechte zur Ausfuehrung seiner Dienstleistung benoetigt, beschafft der AG diese und raeumt sie kuehnwedding ein.
1 § 9 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
1 § 10 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Lichtenau 77839 ist Gerichtsstand.